allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Auftragsannahme

Für die Produktion von Filmaufnahmen der Firma netfilm 2000 (Auftragnehmer) finden die nachstehenden AGB Anwendung. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

§ 2 Lieferzeit und Preise

(1) Für jeden Auftrag wird mit dem Auftraggeber ein Übergabetermin für den Film vereinbart.

(2) Alle Aufträge der Kunden (Auftraggeber) werden bestmöglich und termingerecht ausgeführt. Für technische, wetter- und naturbedingte Verzögerungen, die nicht dem Verschulden von netfilm 2000 zu zuordnen sind, haftet netfilm 2000 nicht.

(3) netfilm 2000 behält sich das Recht vor, selbständig einzuschätzen wann optimale Drehbedingungen für die Filmaufnahmen gegeben sind.

(4) Vorabgespräche, Ortsbesichtigungstermine, Drehbuchvorschläge und andere projektvorbereitende Maßnahmen werden sofort nach ihrer Erledigung zum Stundensatz für ein netfilm 2000-Team zuzüglich Anfahrtskosten in Rechnung gestellt.
Dieser Betrag wird nach Auftragserledigung abzgl. Anfahrtskosten mit dem Endpreis verrechnet.

(5) Tritt der Auftraggeber vom Auftrag zurück wird dieser Betrag NICHT zurück erstattet.

(6) Kommt netfilm 2000 mit der Auftragsdurchführung erheblich in Verzug, so kann der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.

(7) Erheblicher Verzug liegt vor, wenn netfilm 2000 max. vierzehn Tage nach dem Liefertermin keine glaubhafte Begründung für den Lieferverzug nennen kann.

(8) Der Stundensatz für ein netfilm 2000-Team beträgt 80,- Euro zzgl. ges. MwSt.

(9) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Die aktuellen Mehrwertsteuersätze sind dem Endpreis hinzu zurechnen.

§ 3 Urheberrechte

(1) Die Firma netfilm 2000 verpflichtet sich bestehende Urheberrechten am Bild, Film und Ton einzuhalten.

(2) Für dargestellte Filminhalte trägt der Auftraggeber alleinige Verantwortung. Alle Filminhalte werden mit dem Auftraggeber abgesprochen.

(3) Für die Einhaltung der Urheberrechte von Material welches der Auftraggeber netfilm 2000 zur Verfügung stellt, haftet der Auftraggeber.

§ 4 Mängelgewährleistung

(1) Mängelrügen müssen, soweit sie offenkundige Mängel betreffen - unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung der in Auftrag gegebenen Arbeiten, geltend gemacht werden.

(2) Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.

(3) Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, es sei denn

  • netfilm 2000 hat einen Mangel arglistig verschwiegen,
  • netfilm 2000, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben sich fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, verhalten und es handelt sich um einen Schaden, der durch eine zumutbare und übliche Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann, um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um eine wesentlichen Vertragspflicht, deren einfach fahrlässige Verletzung den Vertragszweck gefährdet.

netfilm 2000 trägt die Beweislast dafür, dass keiner der vorgenannten Fälle der leichten Fahrlässigkeit, keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

§ 5 Verfügbarkeit

(1) die Verfügbarkeit der Filme auf dem Server von netfilm 2000 wird garantiert. Dies beinhaltet nicht die technischen Vorraussetzungen die im Bereich des Internetserviceproviders des Servers liegen.

(2) netfilm 2000 verpflichtet sich, das Filmmaterial alsbald nach dem vorgesehenen Fertigstellungstermin auf seinem Filmserver abzulegen.

(3) Für den belegten Speicherplatz auf dem Filmserver von netfilm 2000 entrichte der Auftragnehmer eine Mietgebühr i.H.v. 10,- EURO mtl. Diese Gebühr ist jährlich im Voraus zu entrichten.

(4) Die Erreichbarkeit auf der Homepage des Kunden organisiert der Kunde selbst.

(5) netfilm 2000 kann die Erreichbarkeit des Films auf der Homepage des Kunden als Auftrag annehmen.

(6) Organisiert netfilm 2000 die Erreichbarkeit des Films auf der Homepage des Kunden, so hat dieser entsprechende Zugänge für die Programmierung des Links auf seinen Webspace zur Verfügung zu stellen.

(7) netfilm 2000 behält sich das Recht vor bei ausstehenden Rechnungsbeträgen den Film nach einer Mahnung vom Netz zu nehmen.

§ 6 Vertragsverlängerung

(1) Ein auf dem Filmserver von netfilm 2000 gespeicherter Film wird mindestens ein Jahr gespeichert.

(2) sechs Wochen vor Ablauf der Jahresfrist erhält der Kunde eine Rechnung über die Servermiete, mit deren Bezahlung er den Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

(3) ist der Kunde länger als acht Wochen nach Rechnungslegung mit der Bezahlung der Servermiete im Rückstand so gilt der Vertrag automatisch als gekündigt und netfilm 2000 ist berechtigt den Film nach eigenen Ermessen zu behandeln. Die Erreichbarkeit des Films wird in jedem Fall unterbunden.

§ 7 Rücktritt vom Vertrag

(1) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, sind alle bis zum Rücktritt entstanden Aufwendungen zu erstatten.
Dies betrifft insbesondere:

  • Aufwendungen für die Erstellung des Drehbuches
  • Aufwendungen für die Engagierung von Mitwirkenden (Sprecher, Schauspieler)
  • technische Aufwendungen (Bereitstellung von Equipment)
  • bereits ausgeführte Dreharbeiten
  • bereits ausgeführte Nachbearbeitung (Schnitt)

  • jeweils zum Stundensatz
  • Fahrtkosten (0,30 EURO/km einfach)

(2) Es wird in jedem Fall eine allgemeine Stornierungsgebühr in Höhe von 20 % des Bruttoverkaufspreises erhoben.

§ 8 Datenschutz

netfilm 2000 ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

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